AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heil Stahlrohrgestelle GmbH

I. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen der Firma Heil Stahlrohrgestelle GmbH mit dem Kunden gelten ausschliesslich diese AGB soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Firma Heil Stahlrohrgestelle GmbH vereinbart mit dem Kunden durch einen Geschäftsabschluss die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn dafür nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Heil Stahlrohrgestelle GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

II. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind an unsere Angebote nur gebunden, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Anderenfalls gelten sie als Einladung zur Abgabe von Angeboten. In solchen Fällen bedarf es zum Zustandekommen eines Vertrages unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Heil Stahlrohrgestelle GmbH verbindlich.

Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen soweit sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind

Das Risiko falscher Vorgaben (Skizzen etc.) oder der falschen fernmündlichen Übertragung der wesentlichen Masse und Maße geht zu Lasten des Bestellers. Werden Sonderanfertigungen nach Angabe des Bestellers angefertigt, so ist dieser verpflichtet, diese abzunehmen.

III. Lieferung und Gefahrübergang

Erfüllungsort unserer Leistungspflichten ist unser Geschäftssitz bzw. das Auslieferungslager, welches dem Besteller in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird. Kosten der Versendung der Ware sind vom Besteller zu tragen. Zu diesen Kosten zählen auch die durch die Versendung veranlassten Steuern und Zölle, u. ä.

Die Gefahr geht spätestens mit Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch für den Fall, dass wir ausnahmsweise gemäß separater Vereinbarung die Versendungskosten übernehmen. Falls keine bestimmte Weisung des Bestellers vorliegt, obliegt uns die Auswahl eines geeigneten Spediteurs.

Angegebene Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbarte Richtzeiten, es sei denn, sie werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dadurch dem Empfänger höhere Versandspesen entstehen. Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, die außerhalb unseres Willens als Lieferer liegen, z.B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausschussarbeit, Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.a. berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit, auch wenn Sie erst während eines Lieferverzuges eintreten, höchstens aber 3 Wochen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, nachträglich festgestellte Kreditgefährdung oder unzumutbare Erschwerung der Lieferung berechtigen uns zum ganzen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Bestellers auf Grund von Lieferzeitüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf vom Lieferanten zu vertretender grober Fahrlässigkeit beruht.

Holt der Besteller eine abzuholende Ware nicht zu einem verbindlich vereinbarten Liefertermin ab, gerät er in Annahmeverzug. Im Falle einer annähernd vereinbarten Richtzeit sind wir berechtigt, dem Besteller die Abholmöglichkeit einer abzuholenden Ware mit einer Frist von zwei Wochen vorher anzukündigen; holt der Besteller die Ware zu diesem Zeitpunkt nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Die Abholung einer abzuholenden Ware ist eine Hauptleistungspflicht. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch ist auf 15 % des Auftragswerts pauschaliert; der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten.

IV. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten freibleibend, und zwar ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versicherung und Zollgebühren. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Sofern nicht anders angegeben sind die Zahlungen innerhalb folgender Frist fällig: 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum bei uns eingehend. Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Zielüberschreitungen berechtigen, unbeschadet unserer sonstigen und weitergehenden Rechte, zu Verzugszinsen mit 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Zahlungsverzug oder Unsicherheit der Vermögenslage haben die Fälligkeit sämtlicher Forderungen zur Folge. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltensrechtes ist im kaufmännischen Verkehr in jedem Fall ausgeschlossen.

Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behalten wir uns vor vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern.

Steht die Firma Heil Stahlrohrgestelle GmbH mit einem Geschäftspartner mit mehreren Aufträgen in Geschäftsverbindung so ist sie berechtigt sämtliche eingehende Zahlungen des Auftragebers auf die jeweils älteste fällige Forderung des Auftraggebers anzurechnen.

Lieferungen in EU-Länder erfolgen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer, sofern uns die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des Kunden bekannt ist. Andernfalls müssen wir die deutsche Mehrwertsteuer berechnen.

V. Beanstandungen

Beanstandete Ware ist/Leistungen sind uns zur Überprüfung zurückzugeben. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien Sache/Leistung.

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns.

Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder von uns nicht beauftragte oder autorisierte Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektromechanische oder elektrische Einflüsse entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängelansprüche, die auf Veränderungen der Waren oder unsachgemäße Reparaturen durch den Besteller oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang. Dies gilt auch, wenn im Rahmen der Nachbesserung Ersatzteile eingebaut werden. Stellt sich bei der Prüfung behaupteter Mängel heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten zu tragen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum (Saldo-Haftungsvorbehalt). Veräußert der Besteller die Ware, so tritt er hiermit die bestehende Forderung an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, über den Bestand und die Höhe derartiger Forderungen jederzeit auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

VII. Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat

Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VIII. Gewährleistung

Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, so wird sie von unserer Seite innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert bzw. ersetzt. Sollten Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung wiederholt fehlschlagen, bleiben dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche vorbehalten. Bei Fremderzeugnissen hat der Besteller – gegebenenfalls nach Abtretung der entsprechenden Forderungen durch uns – Mängelansprüche zunächst gegenüber dem Hersteller, auch gerichtlich, geltend zu machen. Die subsidiäre Haftung unsererseits bleibt unberührt. Bei Anfertigungen nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.

IX. Haftung

Für sämtliche Schäden, die aus einer unsachgemäßen Bedienung der gelieferten Waren entstehen, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere hat der Besteller die mitgelieferten bzw. die bei der Lieferung auch mündlich erteilten Bedienungshinweise zu beachten. Bei Unklarheiten hat er beim Lieferanten bzw. Hersteller Auskunft einzuholen.

Über die in Ziffer VIII gewährten Ansprüche hinausgehende Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen

X. Schriftform

Nebenabreden oder von diesen Bestimmungen abweichende Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist – soweit gesetzlich zulässig – Limbach.Oberfrohna. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hohenstein-Ernstthal. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XII. Teilwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinn umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.